Unter Altholz wird Industrierestholz sowie Gebrauchtholz verstanden. Die Verwertung (stofflich und energetisch) sowie die Beseitigung von Altholz ist in der Altholzverordnung (AltholzV) geregelt.

Je nach Herkunft und Vorbehandlung wird das Altholz in verschiedene Kategorien eingeteilt, die maßgebend sind für die Verwertung / Beseitigung.

Kategorie

Bezeichnung

Herkunft (Beispiele)

Verwertung/Beseitigung

A I

Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz, praktisch nicht verunreinigt

Möbel aus Massivholz ohne Leimplatten

Geeignet für stoffliche Verwertung (z. B. Fertigung neuer Spanplatten

A II

Verleimtes, beschichtetes, lackiertes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

Leimholzplatten, Möbel ohne PVC-Anteile, Innentüren, Dielen

Geeignet für stoffliche Verwertung (z. B. Fertigung neuer Spanplatten)

A III

Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

Möbel mit PVC-Kanten oder PVC-Beschichtungen

Thermische Verwertung in einer geeigneten Anlage

A IV

Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz und Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann

Bahnschwellen, Leitungsmasten, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Zäune, Gartenmöbel aus Holz

Thermische Verwertung in einer geeigneten Anlage

PCB-Altholz

Altholz, das mit Mitteln behandelt ist, die polychlorierte Biphenyle (PCB) enthalten

Mit Steinkohlenteerölen imprägnierte Masten, Bahnschwellen, Dämmplatten

Beseitigung auf einer geeigneten Sonderabfall-Deponie

(Quelle der Tabelle: Wikipedia)