Unter Altholz wird Industrierestholz sowie Gebrauchtholz verstanden. Die Verwertung (stofflich und energetisch) sowie die Beseitigung von Altholz ist in der Altholzverordnung (AltholzV) geregelt.
Je nach Herkunft und Vorbehandlung wird das Altholz in verschiedene Kategorien eingeteilt, die maßgebend sind für die Verwertung / Beseitigung.
Kategorie |
Bezeichnung |
Herkunft (Beispiele) |
Verwertung/Beseitigung |
A I |
Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz, praktisch nicht verunreinigt |
Möbel aus Massivholz ohne Leimplatten |
Geeignet für stoffliche Verwertung (z. B. Fertigung neuer Spanplatten |
A II |
Verleimtes, beschichtetes, lackiertes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel |
Leimholzplatten, Möbel ohne PVC-Anteile, Innentüren, Dielen |
Geeignet für stoffliche Verwertung (z. B. Fertigung neuer Spanplatten) |
A III |
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel |
Möbel mit PVC-Kanten oder PVC-Beschichtungen |
Thermische Verwertung in einer geeigneten Anlage |
A IV |
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz und Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann |
Bahnschwellen, Leitungsmasten, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Zäune, Gartenmöbel aus Holz |
Thermische Verwertung in einer geeigneten Anlage |
PCB-Altholz |
Altholz, das mit Mitteln behandelt ist, die polychlorierte Biphenyle (PCB) enthalten |
Mit Steinkohlenteerölen imprägnierte Masten, Bahnschwellen, Dämmplatten |
Beseitigung auf einer geeigneten Sonderabfall-Deponie |
(Quelle der Tabelle: Wikipedia)