Wir entsorgen Ihren Elektroschrott gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb kümmern wir uns auch um die Entsorgung und fachgerechte Verwertung Ihres Elektroschrotts/Ihrer Elektrogeräte. Dabei bieten wir Ihnen zunächst eine Beratung zur ordnungsgemäßen Umsetzung des ElektroG an, maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Desweiteren umfassen unsere Dienstleistungen im Bereich der Elektroschrottentsorgung die Erstbehandlung gemäß Anforderungen des ElektroG die Rücknahme sämtlicher Elektrogeräte und die vollständige Logistik sowie die Verwertung und Dokumentation der Mengenströme.
Entsorgung und Verwertung von Elektroschrott – an unseren Standorten in Augsburg, Karlsruhe, Efringen-Kirchen, Waldshut, Lauda und Heidenau.
Elektro- und Elektronikgeräte (Elektroschrott – Elektronikschrott) gemäß ElektroG (Anwendungsbereich):
- Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde, Mikrowellengeräte etc.)
- Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Wecker, Waagen, Haartrockner etc.)
- Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (PCs, Drucker, Laptops, Kopiergeräte, Monitore, Telefone, Handys, Taschenrechner, Faxgeräte etc.)
- Geräte der Unterhaltungselektronik (Radios, Fernseher, Hi-Fi-Anlagen, Videokameras, Videorekorder, Audio-Verstärker, Musikinstrumente etc.)
- Beleuchtungskörper (LED-, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Gasentladungslampen etc.)
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (Bohrmaschinen, Sägen, Rasenmäher etc.)
- Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte (Autorennbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Fitnessgeräte, Geldspielautomaten etc.)
- Medizinprodukte (Blutdruckmessgeräte, Diagnostik- und Therapiegeräte etc.)
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Rauchmelder, Thermostate, Messgeräte etc.)
- Automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomaten, Geldautomaten etc.)
Bitte beachten Sie, dass Batterien und Akkus, soweit möglich vor Abgabe aus den Geräten entfernt werden müssen. Geräte mit fest verbauten Akkus müssen getrennt gesammelt werden!
In letzter Zeit gibt es immer häufiger Hinweise darauf, dass Lithium-Ionen-Akkumulatoren (Li-Ionen-Akkus) Brände in Haufwerken mit Elektro(nik)altgeräten auslösen. Es ist bekannt, dass defekte Lithium-Ionen-Akkus, zum Beispiel auf Grund mechanischer Belastung oder durch Hitzeeinwirkung, thermisch "durchgehen" können. Dabei wird die gespeicherte Energie schlagartig freigesetzt, was zur Entzündung des Akkus und umliegender Gegenstände führen kann.
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